Freitagnachmittag, der letzte Patient ist versorgt, und die Praxisinhaberin sitzt über dem Prospekt eines Stoßwellengeräts, das der Außendienst am Vormittag vorgeführt hat – und rechnet im Kopf nach, ob sich die Anschaffung trägt.
Was regelt die GOT – und wo lässt sie Spielraum?
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ist der rechtliche Rahmen für tierärztliche Rechnungen. Seit der Novelle im November 2022 gilt ein überarbeitetes Gebührenverzeichnis, das die Sätze im Durchschnitt angehoben hat. Für physikalische Therapien wie Laser-, Magnetfeld-, Stoßwellen- oder Elektrotherapie führt die GOT eigene Gebührenpositionen. Jede Position hat einen einfachen Satz als Ausgangswert, die Gebühr darf aber bis zum Dreifachen dieses Satzes betragen. Wie hoch der Steigerungssatz im Einzelfall ausfällt, entscheidet die Praxis nach billigem Ermessen – abhängig von Schwierigkeit, Zeitaufwand und den Umständen der Behandlung. Die GOT ist damit ein Rahmen, keine feste Preisliste. Zwei Praxen können für dieselbe Leistung unterschiedliche und trotzdem korrekte Rechnungen stellen.
Welchen Einfluss hat die Behandlungsdauer auf die Abrechnung?
Behandlungsdauer wirkt an zwei Stellen. Erstens als ein Kriterium für den Steigerungssatz: Eine aufwendige, lange Sitzung kann das im Rahmen der GOT rechtfertigen. Zweitens direkt im Gebührenverzeichnis selbst. Laserakupunktur und Laserbestrahlung zur Gewebeaktivierung sind in der GOT ausdrücklich „je angefangene 15 Minuten“ taxiert. Eine zehnminütige Sitzung löst damit dieselbe Gebührenposition aus wie eine fünfzehnminütige – eine zwanzigminütige bereits zwei Einheiten. Magnetfeld-, Interferenzstrom- und Stoßwellentherapie sind dagegen pro Sitzung taxiert, unabhängig von der genauen Minutenzahl. Für die Terminplanung heißt das: Wer die tatsächliche Behandlungsdauer je Verfahren kennt, kann Taktung und Abrechnung sauber aufeinander abstimmen – nicht umgekehrt.
Wie rechnet sich eine Anschaffung über die Zeit?
Eine belastbare Kalkulation braucht keine fremden Zahlen, sondern die eigenen. Der Rechenweg bleibt dabei in jeder Praxis derselbe.
- Investition in Gerät und Einweisung, plus laufende Kosten für Wartung und sicherheitstechnische Kontrolle
- Gebühr je Sitzung nach GOT, abhängig vom gewählten Steigerungssatz
- Realistisch erreichbare Zahl an Sitzungen pro Woche, begrenzt durch Raumkapazität und Terminplan
- Daraus abgeleiteter Deckungsbeitrag je Sitzung und die Anzahl der Sitzungen bis zur Amortisation
Für bestimmte Gerätekategorien schreibt die Medizinprodukte-Betreiberverordnung eine sicherheitstechnische Kontrolle mindestens alle zwei Jahre vor. Das ist ein fester, wiederkehrender Kostenblock, der in die Kalkulation gehört, nicht nur die Anschaffung selbst. Anbieter für physikalische Therapiegeräte in der Veterinärmedizin bieten Vorführung, Einweisung, Wartung und sicherheitstechnische Kontrolle nach eigener Angabe aus einer Hand an – das verschiebt den Rechenweg nicht, erleichtert aber die Planung der laufenden Posten.
Ein Beispiel aus der Praxisplanung
Eine Kleintierpraxis mit zwei Behandlungsräumen prüft die Anschaffung eines Stoßwellengeräts für Hunde mit chronischen Gelenkbeschwerden. Vor der Entscheidung trägt das Team zusammen, wie viele Patienten pro Monat überhaupt für diese Indikation infrage kommen, wie viele Sitzungen je Fall realistisch sind, und ob sich die Termine ohne Verdrängung anderer Leistungen unterbringen lassen. Erst wenn diese drei Zahlen aus der eigenen Patientenkartei feststehen, lohnt sich der Blick auf den erzielbaren Steigerungssatz und die Amortisationsrechnung – nicht vorher.
Was ist keine verlässliche Kalkulationsgrundlage?
Zahlen aus Prospekten, Erfahrungsberichten einzelner Kolleginnen und Kollegen oder fremden Praxen lassen sich nicht übertragen. Jede Praxis hat eine andere Patientenstruktur, andere Raumkapazität und eine andere Personaldecke. Auch die Studienlage zur Wirksamkeit einzelner Verfahren ist uneinheitlich: Manche Methoden sind für bestimmte Indikationen besser untersucht als andere, bei einigen steht eine breite wissenschaftliche Absicherung noch aus. Herstellerangaben zur Wirkung eines Geräts sind als solche zu kennzeichnen und ersetzen keine eigene fachliche Einschätzung. Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung heißt das: Die Indikationsstellung bleibt medizinisch, die Kalkulation bleibt kaufmännisch. Beides sauber zu trennen schützt vor Fehlentscheidungen in beide Richtungen.
Häufig gestellte Fragen aus der Praxis
Darf ich den Steigerungssatz frei wählen?
Nein. Der Satz muss sich am Einzelfall orientieren – an Schwierigkeit, Zeitaufwand und den Umständen der Behandlung, nicht an der gewünschten Rechnungshöhe.
Deckt die GOT auch Kombinationsbehandlungen ab?
Jede Leistung wird einzeln nach ihrer eigenen Gebührenposition abgerechnet. Kombinationen aus mehreren physikalischen Therapien ergeben entsprechend mehrere Positionen auf derselben Rechnung.
Muss ich Tierhalterinnen und Tierhaltern den Steigerungssatz erklären?
Die GOT schreibt das im Einzelnen nicht vor. Eine verständliche Begründung schafft aber Vertrauen, gerade bei aufwendigeren physikalischen Therapien.
Die GOT gibt einen Rahmen von einfachem bis dreifachem Satz vor – keine festen Preise.
Bei Laserakupunktur und Laserbestrahlung ist die Behandlungsdauer direkt an die Gebührenposition gekoppelt, je angefangene 15 Minuten.
Sicherheitstechnische Kontrollen sind für bestimmte Gerätekategorien gesetzlich vorgeschrieben und gehören als laufender Kostenblock in jede Kalkulation.
Eine Anschaffung rechnet sich über die eigene Patientenzahl, Raumkapazität und Sitzungsdauer – nicht über Zahlen aus fremden Praxen.
Sie planen eine Anschaffung in der physikalischen Therapie und möchten Geräte vor Ort sehen, bevor Sie rechnen? Sprechen Sie uns an
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt. Redaktionell verantwortlich: CG Medizintechnik – Rückfragen an info@cg-medizintechnik.de.